Pensionsversicherung

Neben der Er- und Ablebensversicherung ist die Erlebens- bzw. Kapitalversicherung für eine zweite Pension geeignet. Ein sicherer und zuverlässlicher Kapitalaufbau ist garantiert. Eine Pensionsversicherung sollte in möglichst jungen Jahren abgeschlossen werden.
Möchten Sie bei Ablauf des Vertrages anstatt der Pension das Kapital, so kann die Kapitalauszahlung ohne jeden Abzug beantragt werden.
Verschiedene zusätzliche Vereinbarungen sind möglich (z.B. Pensionsgleitklausel, Operationskostenbegünstigung, Erbschaftssteuerklausel usw.)

Auch hier ist eine umfassende Beratung durch den Makler von Vorteil.

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